top of page
Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahme

Hierbei sind folgende Einzelmaßnahmen möglich:

- Austausch der Fenster / Hauseingangstüren

- Dachsanierung

- Dämmung von oberster Geschossdecke oder Kellerdecke

- Dämmung der Außenwände

- Austausch der Heizungsanlage

- Heizungsoptimierung 

- Heizungstausch

- Einbau Lüftungsanlage

etc. 

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den aktuell geltenden Fördersätzen, die in den 

BEG Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) definiert sind. So sind das z.B. für die Erneuerung der Fenster 15 %, bei dem Einbau einer Wärmepumpe sogar bis zu 40 % Förderung.

Fördern lassen können Sie dabei in der Zuschussvariante des BAFA förderbare Kosten in Höhe von 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie sogar weitere

5 % Förderbonus (ausgenommen Heizungstausch).

Ob Fenstertausch, Dachsanierung oder ein WDVS-System - jede Sanierungsmaßnahme, ob als Einzelmaßnahme oder als Gesamtsanierung erhöht den Komfort, die Behaglichkeit und den Wert von Ihrem Gebäude. Zudem können bereits vorhandene Mängel am Gebäude behoben werden.
Da einzelne Maßnahmen, falls falsch ausgeführt, auch zu Schäden führen können ist hier eine detaillierte Planung und Berechnung notwendig. Deshalb sollten Sie hier ausgebildete Fachberater beauftragen.

bottom of page