
Pflichtdokument für Verkauf und Vermietung – verständlich und rechtssicher erstellt
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Gebäude verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird. Er informiert Käufer:innen und Mieter:innen transparent über den energetischen Zustand der Immobilie und den zu erwartenden Energieverbrauch.
Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige?
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im Immobilienbereich und dient der Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich ihres Energiebedarfs oder -verbrauchs. Eigentümer:innen sind verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und auf Nachfrage zugänglich zu machen.
Für Wohngebäude ist der Energieausweis bereits seit vielen Jahren verpflichtend:
-
für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 seit dem 01. Juli 2008
-
für alle anderen Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009
Je nach Gebäudeart, Baujahr und Modernisierungsstand kommt entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis infrage. Wir beraten Sie, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, und übernehmen die rechtssichere Ausstellung.
Als qualifizierte Energieberater unterstützen wir Sie über alle Phasen Ihres Neubauprojekts hinweg – von der Planung bis zur Fertigstellung – und sorgen dafür, dass technische, energetische und wirtschaftliche Anforderungen optimal zusammenspielen.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden unter anderem Gebäudehülle, Dämmstandard, Heizungsanlage und weitere energetische Eigenschaften berücksichtigt.
Ein Bedarfsausweis ist durchzuführen:
-
bei Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
-
bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, sofern keine energetische Sanierung erfolgt ist
-
wenn keine lückenlosen Energieabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen
Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet eine objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes.
Be Gewerbeeinheiten haben Sie immer die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
-
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Grundlage sind die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen des Gebäudes.
Ein Verbrauchsausweis ist in allen Fällen zulässig, in denen kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Er ist in der Regel kostengünstiger und schneller zu erstellen, setzt jedoch vollständige und aussagekräftige Verbrauchsdaten voraus.
Wir prüfen, ob ein Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und sorgen für eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung.
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument mit rechtlicher Relevanz. Fehlerhafte Angaben oder ein falscher Ausweistyp können zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen.
Als qualifizierte Energieberater stellen wir sicher, dass Ihr Energieausweis den gesetzlichen Vorgaben entspricht und korrekt ausgestellt wird. Alle erforderlichen Angaben werden vollständig und prüfsicher dokumentiert.
So erhalten Sie einen Energieausweis, der rechtlich Bestand hat und problemlos bei Verkauf oder Vermietung verwendet werden kann.
Neben der Erstellung des Energieausweises erläutern wir Ihnen die Inhalte verständlich und praxisnah. Wir erklären, was die Effizienzklasse bedeutet, wie die Kennwerte einzuordnen sind und welche Rückschlüsse sich daraus für das Gebäude ziehen lassen.
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen auch auf, welche energetischen Verbesserungen sinnvoll wären, um den Energieverbrauch zu senken oder den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Erstellung Ihres Energieausweises. Von der Prüfung des passenden Ausweistyps über die Datenerfassung bis zur rechtssicheren Ausstellung übernehmen wir die vollständige Abwicklung für Ihr Gebäude.
Gerne beraten wir Sie persönlich und sorgen dafür, dass Ihr Energieausweis korrekt, verständlich und fristgerecht erstellt wird – für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ohne Unsicherheiten.
