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Energieausweis

Energieausweis

Einen Energieausweis benötigen Eigentümer eines Hauses, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Sie sind dann verpflichtet dem Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Nachfrage zugänglich zu machen.

Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 sind Energieausweise seit dem 01. Juli 2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009. 

Welchen Energieausweis benötige ich?

Bedarfsausweis: Bei Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sowie bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977 die bisher nicht modernisiert wurden, oder wenn keine Energieabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.

Verbrauchsausweis: In allen anderen Fällen möglich.

 

Sie benötigen einen neuen Energieausweis? Gerne können Sie sich hierzu an uns wenden. 

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